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   BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20 (8 B 35.20)   

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https://dejure.org/2020,26404
BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20 (8 B 35.20) (https://dejure.org/2020,26404)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.2020 - 8 PKH 8.20 (8 B 35.20) (https://dejure.org/2020,26404)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 (8 B 35.20) (https://dejure.org/2020,26404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe für die Besorgnis einer Befangenheit; Berufung auf tatsächliche oder vermeintliche Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe für die Besorgnis einer Befangenheit; Berufung auf tatsächliche oder vermeintliche Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20
    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters oder auf Willkür beruhen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410 und vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 ; BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20
    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters oder auf Willkür beruhen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410 und vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 ; BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20
    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters oder auf Willkür beruhen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410 und vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 ; BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20
    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters oder auf Willkür beruhen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410 und vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 ; BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817

    Stilllegungsanordnung für Abfalllagerplatz

    Befangenheitsregelungen schützen nicht vor fehlerhafter Verfahrensführung oder Sachentscheidung, sondern vor persönlicher Voreingenommenheit des Richters (vgl. § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO; BVerwG, B.v. 12.8.2020 - 8 PKH 8.20 u.a. - juris Rn. 2); die Klägerin rügt aber einen Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz und letztlich eine fehlerhafte Sachentscheidung durch das Verwaltungsgericht aufgrund einer aus ihrer Sicht unzutreffenden Würdigung der von ihr vorgelegten Unterlagen.
  • BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21

    Ablehung einer Anhörungsrüge wegen Nichtdarlegung einer Rechtsverletzung

    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können etwa sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist oder dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 1.21
    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können etwa sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist oder dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).

  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 a. a. O.; v. 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 a. a. O.; v. 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 16.08.2023 - 5 PKH 3.23

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen sämtliche am Beschluss mitwirkenden

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters oder auf Willkür beruhen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410 und vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 ; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 <8 B 35.20 > - juris Rn. 2 und vom 16. März 2021 - 3 BN 2.21 <3 BN 1.21 > - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1826

    Rüge der Besorgnis der Befangenheit

    Befangenheitsregelungen schützen nicht vor fehlerhafter Verfahrensführung oder Sachentscheidung, sondern vor persönlicher Voreingenommenheit des Richters (vgl. § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO; BVerwG, B.v. 12.8.2020 - 8 PKH 8.20 u.a. - juris Rn. 2); die Klägerin rügt aber einen Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz und letztlich eine fehlerhafte Sachentscheidung durch das Verwaltungsgericht aufgrund einer aus ihrer Sicht unzutreffenden Würdigung der von ihr vorgelegten Unterlagen.
  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 98 F 21.1764

    Beiordnung, PKH, Berufung, Streitwertfestsetzung, Richterablehnung,

    Indizien dafür können etwa sein, dass die Begründung des Ablehnungsgesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist oder ihr Inhalt von vornherein ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, B.v. 12.8.2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2; vgl. auch BVerfG, B.v. 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 28).
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